Mein Stundensatz
Ansatz 60 min/Fr. 144.00
Es wird nach Tarmed in 5min abgerechnet.
Ein 30 minütiges Kennenlerngespräch wird gratis offeriert.
In der Regel dauert eine Sitzung 1h - 1.5 h
Babies und Kleinkinder 0.5h -0.75h
Für die erste Konsultation mit Aufnahme und Anamnesegespräch ca. 2h
HAUSBESUCHE
In besonderen Fällen oder Notlagen biete ich auch Hausbesuche an.
Tarif 60min/Fr. 144.00
zuzüglich Fahrspesen/-Zeit Fr. 3.00/Km.
Krankenkassen übernehmen keine Fahrspesen und gehen zu Lasten des Klienten.
TERMIN-ABSAGEN
vor 24h auf TelNummer 079 882 03 66 Anruf, SMS
Mail : info@die-craniopraxis.ch
Ich bitte Sie, bei Verhinderung Absagen 24 Stunden im Voraus zu melden, damit ich Ihnen die Therapiesequenz von einer Stunde/Fr. 144.00 nicht zu Ihren Lasten verrechnen muss. Krankenversicherer übernehmen keine verpassten Termine.
gemäss Art.394 ff. OR sind Termine eine Vertragliche Vereinbarung zwischen Klient und Therapeut. Der Therapeut hat Anspruch auf Entschädigung, falls der Termin nicht eingehalten wird, resp frühzeitig, idR 24h vorher, abgemeldet wird. Falls der Termin besetzt werden kann, können keine Forderungen geltend gemacht werden.
Zahlungskonditionen
20 Tage netto
Bezahlung erfolgt mit Rechnung, Einzahlungsschein und Rückforderungsbeleg für Ihren Krankenversicherer. Sie bezahlen die Rechnung und erhalten bei sofortigem Einreichen den Betrag gemäss VVG in der Regel innert 14 Tagen erstattet.
Koordinaten e-banking
IBAN CH54 0076 3000 1379 5411 4
Appenzeller Kantonalbank
zugunsten von:
die-craniopraxis
Werdenweg 4
9053 Teufen
Auch Barbezahlung oder Twint auf 078 712 70 74
mit ausgestellter Quittung und Rückerstattungsbeleg.
DATENSCHUTZ/Akteneinsicht/Aktenherausgabe
Komplementärtherapeuten unterstehen dem eidgenössischen Datenschutz und der Schweigepflicht. Wir geben nur mit unterschriebener Einverständniserklärung des Klienten Auskunft an Dritte über den Behandlungszweck. Diverse Krankenversicherer, zb Visana, fordert in Zeitabständen eine schriftliche Begründung über Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit von komplementärtherapeutischen Behandlungen. Dazu verwende ich eine Vormular zur Schweigepflichtentbindung mit Deklaration des Datenempfängers.
Ob Familienangehörige oder Ihnen Nahestehende in den Genesungsprozess mit einbezogen werden, entscheiden Sie als Klient.
Als Klient haben sie das Recht jederzeit Akteneinsicht zu erhalten und die Akten ausgehändigt zu bekommen.
Ich gebe Ihnen gene nach meinen Möglichkeiten und Wissensstand unverbindlich Auskunft. Ein Ordner mit entsprechenden Unterlagen liegt bei mir zur Einsicht auf.
Hierzu verweise ich auf OR Rechtsgrundlagen Art. 394ff. OR Auftragserteilung und Vertrag VVG mit KK und Art. 400 OR auf Wunsch Anrecht auf unentgeltliche Kopie der Unterlagen.
Merkblatt 1/ Akteneinsichtsrecht (gem. VwVG2), Merkblatt zur "Pflicht zur Aktenherausgabepflicht durch Therapeuten".Merkblatt Fragebögen Krankenversicherer. OdA KT