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Tarife
Vereinbarungen
Datenschutz

 

Ich bin bei fast allen Krankenversicherern im Rahmen der Zusatzversicherung VVG anerkannt. Holen Sie sich frühzeitig eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse.

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Mein Stundensatz

Ansatz 60 min/Fr. 144.00

Es wird nach Tarmed in 5min abgerechnet.

Ein 30 minütiges Kennenlerngespräch wird gratis offeriert.

In der Regel dauert eine Sitzung 1h - 1.5 h

Babies und Kleinkinder 0.5h -0.75h

Für die erste Konsultation mit Aufnahme und Anamnesegespräch ca. 2h

HAUSBESUCHE

 

In besonderen Fällen oder Notlagen biete ich auch Hausbesuche an.

Tarif 60min/Fr. 144.00

zuzüglich Fahrspesen/-Zeit Fr. 3.00/Km.

Krankenkassen übernehmen keine Fahrspesen und gehen zu Lasten des Klienten.

TERMIN-ABSAGEN

vor 24h auf TelNummer  079 882 03 66  Anruf, SMS

Mail : info@die-craniopraxis.ch

 

Ich bitte Sie, bei Verhinderung Absagen 24 Stunden im Voraus zu melden, damit ich Ihnen die Therapiesequenz von einer Stunde/Fr. 144.00 nicht zu Ihren Lasten verrechnen muss. Krankenversicherer übernehmen keine verpassten Termine.

gemäss Art.394 ff. OR sind Termine eine Vertragliche Vereinbarung zwischen Klient und Therapeut. Der Therapeut hat Anspruch auf Entschädigung, falls der Termin nicht eingehalten wird, resp frühzeitig, idR 24h vorher, abgemeldet wird. Falls der Termin besetzt werden kann, können keine Forderungen geltend gemacht werden.

Zahlungskonditionen

20 Tage netto

Bezahlung erfolgt mit Rechnung, Einzahlungsschein und Rückforderungsbeleg für Ihren Krankenversicherer. Sie bezahlen die Rechnung und erhalten bei sofortigem Einreichen den Betrag gemäss VVG in der Regel innert 14 Tagen erstattet.

Koordinaten e-banking

IBAN CH54 0076 3000 1379 5411 4

Appenzeller Kantonalbank

zugunsten von:

die-craniopraxis

Werdenweg 4

9053 Teufen

 

Auch Barbezahlung oder Twint auf 078 712 70 74

mit ausgestellter Quittung und Rückerstattungsbeleg.

DATENSCHUTZ/Akteneinsicht/Aktenherausgabe

Komplementärtherapeuten unterstehen dem eidgenössischen Datenschutz und der Schweigepflicht. Wir geben nur mit unterschriebener Einverständniserklärung des Klienten Auskunft an Dritte über den Behandlungszweck. Diverse Krankenversicherer, zb Visana, fordert in Zeitabständen eine schriftliche Begründung über Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit von komplementärtherapeutischen Behandlungen. Dazu verwende ich eine Vormular zur Schweigepflichtentbindung mit Deklaration des Datenempfängers.

Ob Familienangehörige oder Ihnen Nahestehende in den Genesungsprozess mit einbezogen werden, entscheiden Sie als Klient.

Als Klient haben sie das Recht jederzeit Akteneinsicht zu erhalten und die Akten ausgehändigt zu bekommen. 

Ich gebe Ihnen gene nach meinen Möglichkeiten und Wissensstand unverbindlich Auskunft. Ein Ordner mit entsprechenden Unterlagen liegt bei mir zur Einsicht auf.

Hierzu verweise ich auf OR Rechtsgrundlagen Art. 394ff. OR  Auftragserteilung und Vertrag VVG mit KK und Art. 400 OR auf Wunsch Anrecht auf unentgeltliche Kopie der Unterlagen.

Merkblatt 1/ Akteneinsichtsrecht (gem. VwVG2), Merkblatt zur "Pflicht zur Aktenherausgabepflicht durch Therapeuten".Merkblatt Fragebögen Krankenversicherer. OdA KT

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